In den beiden Zeitarbeitstarifverträgen BAP/DGB und iGZ/DGB sind für 2019 gleich zweimal nennenswerte Entgelterhöhungen vorgesehen. In der niedrigste Entgeltstufe 1 wird zum 1.4.19 mit mindestens 9,79 Euro/Std. (West) und zum 1.10.19 mit mindestens 9,96 Euro/Std. (West) vergütet. Die Mindest-Stundenlöhne in der Zeitarbeit liegen somit weiterhin deutlich über dem gesetzlichen Mindestlohn von 9,19 Euro/Std.
Sechs von achtTeilnehmer schafften auf Anhieb die Staplerprüfung in Praxis und Theorie für zwei Kollegen heisst es "Nachsitzen"!